Feuerbeschau außerhalb OberösterreichsSachverständigentätigkeit im Auftrag von Gebäudeeigentümern

Erstellung von Protokollen oder Gutachten
Sie sind Inhaber eines öffentlich oder gewerblich genutzten Gebäudes außerhalb Oberösterreichs und müssen die Feuerbeschau selbst beauftragen? Vereinbaren Sie gleich einen Termin!
Unsere erfahrenen Sachverständigen führen die Feuerbeschau für Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen ihres Bundeslandes (z. B. Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiverordnung) durch. Anschließend erstellen unsere Experten ein Gutachten und übermitteln Ihnen das Dokument zur Vorlage bei den Behörden.
Was, wenn Mängel festgestellt werden?
Sollten Abweichungen festgestellt werden, wird die Behörde die Behebung der Mängel verlangen.
Wir stehen Ihnen und den von Ihnen mit der Mängelbehebung betrauten Fachfirmen beratend zur Seite und unterstützen Sie mit unserem Fachwissen bei der Umsetzung funktioneller Lösungen.
Nach der Mängelbehebung führen wir eine Nachbeschau durch. Ist alles in Ordnung, kann ein mängelfreies Attest ausgestellt werden. Je nach geltenden Bestimmungen in Ihrem Bundesland ist das Dokument erneut bei den Behörden vorzulegen.